Hausordnung der VS Ardning

  1. Im Gebäude ist Rauchverbot.

  2. Das Schulhaus öffnet um 7:30.

  3. Die Aufsichtspflicht beginnt um 7:30 und endet mit Unterrichtsschluss.

  4. In den Unterrichtsräumen werden Hausschuhe getragen.

  5. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, werden nicht in das Schulhaus mitgenommen.

  6. Die Klassenräume und die Garderoben werden sauber gehalten. Die Hausschuhe befinden sich auf der Ablagefläche; die Turnbekleidung in Säcken am Haken.

  7. Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

  8. Nach Unterrichtsschluss werden die Sessel auf die Tische gestellt.

  9. Vor längeren Ferien (Weihnachten, Semester, Ostern, Sommer) werden die Tischfächer geleert.

  10. Krankheitsfälle werden bis 7:30 in der Direktion oder der Klassenlehrerin mitgeteilt.

  11. In der Unterrichtzeit sind Handys ausgeschaltet.

  12. Im Schulhaus gilt Kaugummiverbot.

  13. Verschmutzungen und Beschädigungen werden einem Lehrer oder in der Direktion gemeldet.

  14. Nach Unterrichtsveranstaltungen, die außerhalb des Schulgebäudes stattfinden, werden die Kinder vor dem Schulhaus entlassen. Ausnahmen von dieser Regelung werden zwischen LehrerInnen und Erziehungsberechtigten schriftlich vereinbart.

  15. Im Schulhaus gelten die Verhaltensvereinbarungen.