Hausordnung der VS Ardning
Im Gebäude
ist Rauchverbot.
Das Schulhaus
öffnet um 7:30.
Die
Aufsichtspflicht beginnt um 7:30 und endet mit
Unterrichtsschluss.
In den
Unterrichtsräumen werden Hausschuhe getragen.
Gegenstände,
die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, werden
nicht in das Schulhaus mitgenommen.
Die
Klassenräume und die Garderoben werden sauber gehalten. Die
Hausschuhe befinden sich auf der Ablagefläche; die
Turnbekleidung in Säcken am Haken.
Für
Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Nach
Unterrichtsschluss werden die Sessel auf die Tische gestellt.
Vor längeren
Ferien (Weihnachten, Semester, Ostern, Sommer) werden die
Tischfächer geleert.
Krankheitsfälle werden bis 7:30 in der Direktion oder der
Klassenlehrerin mitgeteilt.
In der
Unterrichtzeit sind Handys ausgeschaltet.
Im Schulhaus
gilt Kaugummiverbot.
Verschmutzungen und Beschädigungen werden einem Lehrer oder in
der Direktion gemeldet.
Nach
Unterrichtsveranstaltungen, die außerhalb des Schulgebäudes
stattfinden, werden die Kinder vor dem Schulhaus entlassen.
Ausnahmen von dieser Regelung werden zwischen LehrerInnen und
Erziehungsberechtigten schriftlich vereinbart.
Im Schulhaus gelten die Verhaltensvereinbarungen.